Aufenthalt aus humanitären Gründen
Das Seminar erleichtert den Einstieg in die Problematik der humanitären Aufenthaltsrechte und macht das Aufgabenfeld transparenter. Gleichzeitig bietet es eine Plattform für den fachlichen Austausch.
Zielgruppe:
- Mitarbeiter/innen von Ausländerbehörden mit Grundkenntnissen im Aufenthaltsrecht, die über humanitäre Aufenthaltsrechte zu entscheiden haben.
Wesentliche Inhalte:
- Übersicht über die humanitären Aufenthaltsrechte in Kapitel 2 Abschnitt 5 AufenthG
- Aufenthaltserlaubnisse nach § 25 Abs. 5 AufenthG
- Aufenthaltserlaubnisse für gut integrierte Jugendliche nach § 25a AufenthG
- Aufenthaltserlaubnisse für gut integrierte Geduldete nach § 25b AufenthG
- Niederlassungserlaubnisse nach § 26 Abs. 3 und 4 AufenthG
- Nebenbestimmungen im humanitären Aufenthaltsrecht, insbesondere Erwerbstätigkeit/Beschäftigung und Wohnsitzauflagen
Zeit/Dauer (1,5 Tage):
1. Tag 09.00 Uhr - 16.30 Uhr
2. Tag 09.00 Uhr - 13.00 Uhr
Termine:
21.09. – 22.09.2020
19.11. – 20.11.2020 Dieses Seminar ist ausgebucht. Anmeldungen sind nicht mehr möglich!
Referentin:
Janina Schuldt, Fachliche Leitung Ausländerbehörde der Stadt Cuxhaven
Veranstaltungsort:
Europa-Haus Bocholt, Adenauerallee 59, 46399 Bocholt
Mindestteilnehmerzahl:
20 Personen
Leistungen:
Übernachtung im Einzelzimmer mit Vollpension
Seminarkaltgetränke; Vormittagskaffee; Nachmittagskaffee mit Kuchen
Preis pro Person:
361,50 Euro inkl. USt bei Anreise am Vortag
308,50 Euro inkl. USt bei Anreise am Seminartag
243,00 Euro inkl. USt bei Seminarteilnahme ohne Übernachtung
Kontakt:
Europa-Haus: +49 2871 21765-650
Anmeldungen:
Anmeldungen sind grundsätzlich nur über unser Online-Anmeldeformular (siehe unten) möglich. Anmeldungen, die per E-Mail, Fax, Post oder Telefonanruf eingehen, können nicht berücksichtigt werden.