Die Allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen (§ 5 AufenthG)
Bei den „allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen“ des § 5 AufenthG handelt es sich um grundlegende Voraussetzungen, die in der Regel bei der Erteilung und Verlängerung eines Aufenthaltstitels vorliegen müssen.
Im Seminar erhalten die Teilnehmer einen fundierten Überblick über die Systematik von Regel und Ausnahme sowie über die einzelnen Regelerteilungsvoraussetzungen unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung. Gleichzeitig bietet es eine Plattform für den fachlichen Austausch.
Zielgruppe:
- Mitarbeiter/innen von Ausländerbehörden, die bereits ein Einführungsseminar besucht haben oder über Grundkenntnisse im Ausländerrecht verfügen, ihr fachliches Wissen aber noch vertiefen möchten.
Wesentliche Inhalte:
- Gliederung § 5 AufenthG
- Sicherung des Lebensunterhalts
- Identitätsklärung
- Ausweisungsinteresse
- Anspruch und öffentliches Interesse
- Erfüllung der Passpflicht
- Einreise mit dem erforderlichen Visum
- Bezug zu Terrorismus
- Rechtsprechung
- Fälle aus der Praxis
Zeit/Dauer (1,5 Tage)
1. Tag 09.00 Uhr - 16.30 Uhr
2. Tag 09.00 Uhr - 13.00 Uhr
Termine:
03.09. - 04.09.2020 Dieses Seminar findet nicht statt. Ob es einen Ersatztermin geben wird, können wir noch nicht sagen..
Referent:
Klaus Luft, Ausländeramt Stadt Offenbach
Veranstaltungsort:
Europa-Haus Bocholt, Adenauerallee 59, 46399 Bocholt
Mindestteilnehmerzahl:
20 Personen
Leistungen:
Übernachtung im Einzelzimmer mit Vollpension
Seminarkaltgetränke; Vormittagskaffee; Nachmittagskaffee mit Kuchen
Preis pro Person:
361,50 Euro inkl. USt bei Anreise am Vortag
308,50 Euro inkl. USt bei Anreise am Seminartag
243,00 Euro inkl. USt bei Seminarteilnahme ohne Übernachtung
Kontakt:
Europa-Haus: +49 2871 21765-650
Anmeldungen:
Anmeldungen sind grundsätzlich nur über unser Online-Anmeldeformular (siehe unten) möglich. Anmeldungen, die per E-Mail, Fax, Post oder Telefonanruf eingehen, können nicht berücksichtigt werden.