Fachkräfteeinwanderungsgesetz und Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung
Das ab 01. März 2020 gültige Fachkräfteeinwanderungsgesetz soll die Bemühungen zur Gewinnung von qualifizierten Arbeitskräften aus Drittstaaten fördern. Mit dem Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung (rechtswirksam ab 01. Januar 2020) soll Migranten, die gut integriert sind und ihren Lebensunterhalt durch eine nachhaltige Beschäftigung bzw. Ausbildung selbst sichern können, eine Bleibeperspektive eröffnet werden.
Im Seminar erhalten die Teilnehmer einen fundierten Überblick über die neuen gesetzlichen Regelungen. Gleichzeitig bietet es eine Plattform für den fachlichen Austausch.
Zielgruppe:
- Mitarbeiter/innen von kommunalen und zentralen Ausländerbehörden, die bereits über Grundkenntnisse im Ausländerrecht und verfügen.
Wesentliche Inhalte:
- Überblick über die Regelungen im Fachkräfteeinwanderungsgesetz
- Überblick über die Regelungen im Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung
Zeit/Dauer (1,5 Tage)
1. Tag 09.00 Uhr - 16.30 Uhr
2. Tag 09.00 Uhr - 13.00 Uhr
Termine:
23.01. - 24.01.2020
13.02. - 14.02.2020
Referentin:
Janina Schuldt, Fachliche Leitung der Ausländerbehörde der Stadt Cuxhaven
Veranstaltungsort:
Europa-Haus Bocholt, Adenauerallee 59, 46399 Bocholt
Mindestteilnehmerzahl:
20 Personen
Leistungen:
Übernachtung im Einzelzimmer mit Vollpension
Seminarkaltgetränke; Vormittagskaffee; Nachmittagskaffee mit Kuchen
Preis pro Person:
361,50 Euro inkl. USt bei Anreise am Vortag
308,50 Euro inkl. USt bei Anreise am Seminartag
243,00 Euro inkl. USt bei Seminarteilnahme ohne Übernachtung
Kontakt:
Europa-Haus: +49 2871 21765-650
Anmeldungen:
Anmeldungen sind grundsätzlich nur über unser Online-Anmeldeformular (siehe unten) möglich. Anmeldungen, die per E-Mail, Fax, Post oder Telefonanruf eingehen, können nicht berücksichtigt werden.